Rechtsprechung
VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 301.11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 47a BImSchG, § 47d BImSchG, Art 7 EGRL 49/2002, Art 8 EGRL 49/2002
Kein Anspruch auf Ausweisung des Wohngebiets auf der Havelinsel Schwanenwerder als "ruhiges Gebiet" i.S.des Berliner Lärmaktionsplanes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Abänderung des Berliner Lärmaktionsplans
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 301.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 11 N 16.13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 25.07.2008 - C-237/07
IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL …
Auszug aus VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 301.11
Die Kläger sind der Ansicht, dass sich aus § 47d BImSchG ein subjektives öffentliches Recht herleiten lasse, insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen (Urteil vom 25. Juli 2008, C-237/07) und zahlreichen Stimmen in der Fachliteratur.Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Frage der Klagebefugnis im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan (Urteil vom 25. Juli 2008, C-237/07 - juris) stellt lediglich fest, dass es ein subjektiv-öffentliches Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Erstellung eines Luftreinhalteplanes gibt, und zwar für die von einer Grenzwertüberschreitung betroffenen Personen.
- BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 18.11
Vereinigung; Klagebefugnis; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltschutz; …
Auszug aus VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 301.11
Gegen das Bestehen eines entsprechenden subjektiven öffentlichen Rechts spricht beispielsweise die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2012 (BVerwG 9 A 18.11 - juris). - BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 43.08
Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 96 in …
Auszug aus VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 301.11
Aus der Regelung der Lärmminderungsplanung in den §§ 47a ff. BImSchG ergeben sich zwar Pflichten der zuständigen Behörden zur Erarbeitung von Lärmkarten und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, jedoch keine Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener (vgl. Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 43.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 56 Rn. 46).